Rechtsprechung
VG Augsburg, 28.10.2010 - Au 3 K 10.850 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,67122) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kostenübernahme einer Beschulung (Fernschule); Verhältnis Jugendhilfe/Schule; Wunsch- und Wahlrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98
Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht …
Auszug aus VG Augsburg, 28.10.2010 - Au 3 K 10.850
Insoweit gilt es zu berücksichtigen, dass über die im Einzelfall notwendige und geeignete Hilfe, die nach § 27 Abs. 1 SGB VIII zur Verfügung gestellt werden muss, der örtliche Jugendhilfeträger im Rahmen eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses zu entscheiden hat, wobei diese Entscheidung nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, sondern eine angemessene Lösung für die festgestellte Belastungssituation zu enthalten hat, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (vgl. BVerwG vom 28.9.2000 BVerwGE 112, 98; BVerwG vom 24.6.1999 BVerwGE 109, 155; jeweils juris). - BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99
Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe; …
Auszug aus VG Augsburg, 28.10.2010 - Au 3 K 10.850
Insoweit gilt es zu berücksichtigen, dass über die im Einzelfall notwendige und geeignete Hilfe, die nach § 27 Abs. 1 SGB VIII zur Verfügung gestellt werden muss, der örtliche Jugendhilfeträger im Rahmen eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses zu entscheiden hat, wobei diese Entscheidung nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, sondern eine angemessene Lösung für die festgestellte Belastungssituation zu enthalten hat, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (vgl. BVerwG vom 28.9.2000 BVerwGE 112, 98; BVerwG vom 24.6.1999 BVerwGE 109, 155; jeweils juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1999 - 24 A 118/96
Eingliederungshilfe für Behinderte - Legasthenie
Auszug aus VG Augsburg, 28.10.2010 - Au 3 K 10.850
Dies erstreckt sich auch auf die mit der Leistungsschwäche verbundenen Sekundärfolgen wie beispielsweise Schulunlust, Gehemmtheit und Versagensängsten (vgl. OVG NRW vom 14.4.1999, Az. 24 A 118/96; juris).